Heute möchten wir unseren Kooperationspartner Herrn Reinhold den Behindertenbeauftragter des Landratsamtes Nordhausen im Rahmen unserer Interviewreihe vorstellen.
Herr Reinhold ist der gewählte, ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Landkreises Nordhausen. Hauptamtlich ist er zudem als Beauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit im Landratsamt tätig.
Die Aufgaben als kommunaler Behindertenbeauftragter können recht vielfältig sein. Zum einen die Prüfung von kommunalen Bauvorhaben hinsichtlich der Barrierefreiheit, aber auch individuelle Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen oder die konzeptionelle Beratung für Träger und freie Wohlfahrtsverbände. Die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsbereichen, freien Trägern, Selbsthilfegruppen und der Politik ist auch eine der Aufgaben von Herrn Reinhold. Alle Menschen mit einer Behinderung des Landkreises können sich bei Fragen und Problemen an ihn wenden. Dieser unterstützt sie mit Hilfe von kostenlosen Beratungsangeboten und leitet sie an zuständige Kollegen und Kolleginnen im Landkreis weiter. Somit werden durch die Arbeit von Herrn Reinhold Barrieren abgebaut und ein barrierfreies Netzwerk gestärkt.
Der Begriff Inklusion beschreibt für ihn den Gedanken, dass Menschen mit und ohne Behinderung etwas gemeinsam machen. Somit können Behinderungen ausgeglichen werden und Menschen können sich mit ihren Stärken gemeinsam unterstützen. Da dieses Ziel als Einzelkämpfer schwierig zu erreichen ist, ist ein starkes Netzwerk von hoher Bedeutung. Der Austausch über verschiedenen Erfahrungen ist maßgeblich für die alltägliche Arbeit. Neben anderen Netzwerkaktivitäten findet deshalb viermal jährlich eine Landesarbeitsgruppe des kommunalen Behindertenbeauftragten Thüringens zum Austausch statt.
So können sich viele Akteure gemeinsam für Notwendigkeiten innerhalb der Region einsetzen. Hier erwähnt Herr Reinhold den Handlungsbedarf der Barrierefreiheit am Beispiel des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderung. Denn innerhalb der Region existieren erwähnenswerte Unterschiede beispielsweise bei Eintrittspreisen von Theaterbesuchen. Denn erst wenn die einheitliche Regelung durchgesetzt wird, werden diese Regelungen auch als Normalität aufgefasst.