Das Thema Inklusion ist in unserer Gesellschaft sehr wichtig.
Viele Anbieter bemühen sich, dass alle Menschen im Alltag überall mitmachen können.
Und in den Bereichen Bildung und Freizeit.
Hier auf dieser Seite finden Sie neue Informationen.
Zum Beispiel:
- über Inklusions-Themen
- oder über Hilfs-Angebote
Wir stellen Ihnen hier auch Veranstaltungen in Nordhausen von unseren Inklusions-Partnern vor.
Wir achten darauf, dass alle Menschen diese Veranstaltungen besuchen können.
facebook News
Auch auf unserer Facebook Seite „Nordhausen Inklusiv“ teilen wir in regelmäßigen Abständen interessante Beiträge rund um das Thema Inklusion. Auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind, können Sie hier unsere Inhalte, Informationen und Veranstaltungen lesen.
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Zum Abschluss unserer Reihe zur UN-Behindertenrechtskonvention wollen wir die letzten 10 Jahre seit der Ratifizierung Revue passieren lassen.
Nach wie vor gibt es deutschlandweit Doppelstrukturen in den Bereichen Bildung, Wohnen und Arbeit. Auch das Thema Barrierefreiheit muss noch weiter in den Fokus gestellt werden. Vor allem aber gilt es in zukünftigen Entwicklungsprozessen Menschen mit Behinderungen in die Entscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren mit einzubeziehen.
Einfache Sprache:
Deutschland konnte noch nicht alle Pläne umsetzen.
Menschen mit Behinderungen können noch nicht überall teilnehmen.
Es gibt immer noch Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.
http://multimedia.gsb.bund.de/ET/Video/Videogalerie/Schwerbehinderung/art30dsl_qtp.mp4
Hier findet ihr den letzten Artikel, den wir euch vorstellen möchten. Artikel 30- Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Somit trifft Deutschland Maßnahmen die Zugänge für Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material, zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten zu gewährleisten.
Einfache Sprache:
Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können.
Jeder Mensch mit Behinderung soll ins Theater, Kino, Museum oder in die Bücherei gehen können.
Jeder Mensch mit Behinderung soll das Fernsehen benutzen können.
Jeder Mensch mit Behinderung soll auch Kunst selber machen können.
http://multimedia.gsb.bund.de/ET/Video/Videogalerie/Schwerbehinderung/art30dsl_qtp.mp4
Heute stellen wir euch den Artikel 29- Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben- vor.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, am politischen und öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies betrifft auch das Recht, wählen zu gehen oder gewählt zu werden. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung wirksam und umfassend an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mitwirken können.
Einfache Sprache:
Menschen mit Behinderungen dürfen in der Politik und in Gruppen mitbestimmen.
Sie haben das Recht, in ihrem Land mitzubestimmen.
Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht zu wählen.
Jeder Mensch mit Behinderung bestimmt selbst, wen er wählt.
http://multimedia.gsb.bund.de/ET/Video/Videogalerie/Schwerbehinderung/art29dsl_qtp.mp4
Heute nehmen wir den Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention- Arbeit und Beschäftigung- in den Blick.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht darauf, sich selbstständig ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dies sollte in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld umgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten für Selbstständigkeit, Unternehmertum und zur Gründung des eigenen Geschäfts gegeben werden.
Einfache Sprache:
Menschen mit Behinderungen sollen dort arbeiten, wo alle anderen auch arbeiten.
Menschen mit Behinderungen sollen selber entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, einen Beruf zu lernen.
Niemand soll wegen einer Behinderung eine Arbeit bekommen oder seine Arbeit verlieren.
http://multimedia.gsb.bund.de/ET/Video/Videogalerie/Schwerbehinderung/art27dsl_qtp.mp4
Heute stellen wir euch den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention vor- Bildung.
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf den Zugang zum allgemeinen Bildungssystem. Vielmehr hat Deutschland dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit erhalten, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern.
Einfache Sprache:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Bildung.
Jeder soll etwas lernen können.
Jedes Kind soll zur Schule gehen können.
Auch erwachsene Menschen haben ein Recht auf Bildung.
Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht, mit anderen Menschen zusammen zu lernen.
Jeder Mensch mit Behinderung kann Hilfe bei der Bildung bekommen.
http://multimedia.gsb.bund.de/ET/Video/Videogalerie/Schwerbehinderung/art24dsl_qtp.mp4
Heute erfahrt ihr mehr darüber, was sich hinter Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verbirgt.
In diesem Artikel sind die unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen geregelt. Menschen mit Behinderungen haben den gleichberechtigten Zugang zu ihrer physischen Umwelt, Transportmitteln sowie zu Information und Kommunikation.
Einfache Sprache:
Alles soll für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
Für Menschen mit Behinderungen soll es keine Hindernisse geben.
Alles soll so sein, dass Menschen mit Behinderung alles gut benutzen können.
Das ist wichtig, damit Menschen mit Behinderung selbstständig leben und überall dabei sein können.
Was muss zugänglich sein?
-Straßen
-Häuser und Orte
-Busse, Bahnen und Züge
-Sprache, Informationen und Internet-Seiten
http://multimedia.gsb.bund.de/ET/Video/Videogalerie/Schwerbehinderung/art09dsl_qtp.mp4